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Sozialplanung Kreis Pinneberg

Handbuch

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu den Inhalten des Handbuchs zur Sozialplanung im Kreis Pinneberg. Es beschreibt das System und die Grundprinzipien der Sozialplanung ausführlich und erläutert die einzelnen Prozessschritte sowie die Aufgaben der Beteiligten. Als verlässliche Arbeitsgrundlage lässt es bewusst Raum, die konkreten Vorgehensweisen und die Ausführung im Detail im partizipativen weiteren Sozialplanungsprozess laufend zu ergänzen, zu hinterfragen und anzupassen.

 

Inhalte

Merkmale zur Sozialplanung 
Handlungsempfehlungen 
Elemente der Sozialplanung 
Sozialplanungssysteme 

Intension der Sozialplanung im Kreis Pinneberg

  • Optimierung des sozialplanerischen Prozesses zur besseren Abstimmung von Bedarfen und Angeboten

  • Sicherstellung eines effizienten und wirkungsorientierten Einsatzes finanzieller und personeller Ressourcen

  • Nutzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe zur Messung von Wirkung und Erfolg sozialer Leistungen

  • Entwicklung passgenauer Maßnahmen und strategischer Ziele auf Grundlage systematischer Sozialberichterstattung

  • Systematisierung des Planungsdialogs und organisationsübergreifende Vernetzung aller relevanten Akteure

  • Umsetzung eines Gegenstromprinzips, das Top-down- und Bottom-up-Prozesse miteinander verbindet

  • Frühzeitige und gleichrangige Berücksichtigung inhaltlicher und finanzwirtschaftlicher Aspekte

  • Sozialplanung als offener, rollierender und partizipativer Prozess mit kontinuierlicher Weiterentwicklung

Merkmale der Sozialplanung

Das Handbuch beschreibt die Prozessschritte und den Ablauf der Sozialplanung, definiert Aufgaben und Verantwortliche und erläutert mit welchen Elementen und Methoden die Sozialplanung im Kreis Pinneberg arbeitet. Die Darstellung der einzelnen Schritte des Prozesses innerhalb der Gesamtstruktur zeigt auf, wie die qualitativen und finanziellen Entwicklungen im Sozialbereich systematisch beeinflusst werden können. Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, aus dem Sozialplanungssystem generierte Erkenntnisse für ihren eigenen Aufgabenbereich zu nutzen.

Die Sozialplanung im Kreis Pinneberg verknüpft steuerungsrelevante Prozesse systematisch mit dem Produkthaushalt, indem Fach- und Finanzdaten zusammengeführt werden. Leistungen und Angebote werden messbar gemacht, um eine wirkungsorientierte Steuerung und den gezielten Einsatz von Ressourcen zu ermöglichen. Grundlage hierfür ist die Verbindung von Wirkungs- und Finanzinformationen, die sowohl in Berichten und Kennzahlen als auch in Handlungsempfehlungen abgebildet wird und Anpassungen oder Weiterentwicklungen von Angeboten unterstützt.

Der Sozialplanungsprozess im Kreis Pinneberg ist als rollierendes System angelegt und ermöglicht eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Entwicklungen und neue Bedarfe. Ergänzend zu längerfristigen Fachplanungen stellt die Sozialplanung regelmäßig steuerungsrelevante Informationen bereit, insbesondere im jährlichen Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“, das veränderte Datenlagen, partizipative Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt.

Die Sozialplanung im Kreis Pinneberg orientiert sich konsequent an den vom Kreistag beschlossenen strategischen Zielen. Alle daraus entwickelten Maßnahmen und Steuerungsvorschläge werden automatisch mit diesen Zielsetzungen abgeglichen und tragen zu einem bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebot sozialer Dienstleistungen bei. Gleichzeitig liefert die Sozialplanung Erkenntnisse, die als Impulse für die Weiterentwicklung und Anpassung der strategischen Ziele des Kreises genutzt werden können.

Eine integrierte und partizipative Sozialplanung schafft die Grundlage für eine zielgerichtete Bereitstellung von Ressourcen und eine klare Ausrichtung sozialpolitischer Aktivitäten an definierten Handlungsfeldern. Die systematische Einbindung der Ergebnisse unterstützt politische Entscheidungsprozesse, vermeidet Doppelstrukturen und ermöglicht einen effizienteren Einsatz freigesetzter Ressourcen für bislang nicht oder nicht ausreichend bedarfsgerechte Angebote.

Handlungsempfehlungen

Zentrale Ergebnisse der Arbeit der Sozialplanung werden im jährlichen Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ in Form von Handlungsempfehlungen, die zuvor in einer breiten Diskussion erarbeitet und aus verschiedenen Perspektiven eingeschätzt wurden, festgehalten. Es existieren zwei Formen von Handlungsempfehlungen, strategische und operative. Strategische Handlungsempfehlungen zielen auf Anpassungen im Bereich des Sozialplanungsprozesses oder Veränderung der strategischen Ziele. Operative Handlungsempfehlungen beinhalten Vorschläge für neue Maßnahmen, zur Maßnahmenanpassung oder Maßnahmeneinstellung. Alle erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden gesammelt und allen Beteiligten, zum Beispiel auf einer Online-Plattform im Internet, zur Verfügung gestellt.

Handlungsempfehlungen 

strategische Handlungsempfehlungen

Strategische Handlungsempfehlungen richten ihren Betrachtung einmal auf die strategische Ziele des Kreises. Mögliche Anpassungen und Neuorientierungen werden mit dieser Handlungsempfehlung formuliert. Weiter können diese auch Vorschläge über mögliche Strukturanpassungen innerhalb des Sozialplanungssystems, wie zum Beispiel das Einsetzen einer Fokusgruppe oder ergänzender Arbeitsstrukturen, beinhalten. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen in Steckbriefform beinhalten die Einordnung in das maßgebliche sozialpolitische Handlungsfeld, die Beschreibung der Ausgangslage, die Erläuterung der Handlungsempfehlung, Ziele und Effekt, die Einschätzung der Planungsgruppe, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern sowie den Ideengeber und die Verantwortlichen zur Umsetzung.

operative Handlungsempfehlungen

Operative Handlungsempfehlungen zielen in ihrer Betrachtung auf sozialpolitische Maßnahmen, deren mögliche Entwicklung, Anpassung oder Einstellung. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen in Steckbriefform beinhalten analog zu den strategischen Handlungsempfehlungen die Einordnung in das maßgebliche sozialpolitische Handlungsfeld, die Erläuterung der Ausgangslage, die Beschreibung der Handlungsempfehlung, Ziele und Effekt, die Einschätzung der Planungsgruppe, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern sowie den Ideengeber und die Verantwortlichen zur Umsetzung. Zusätzlich sind Informationen zum bisherigen Mittelaufwand gegliedert nach Mittelgeber aufgeführt.

Elemente der Sozialplanung

Die methodische Ausrichtung der Sozialplanung gründet sich auf zwei Säulen (Zwei-Säulen-Ansatz der Sozialplanung). Einerseits die Säule der eher quantitativen Ausrichtung, die sich an Zahlen, Daten und Fakten und statistischen Auswertungen orientiert und anderseits die Säule der qualitativen Einschätzungen der Experten aus partizipativen Prozessen, die das Wissen aus zahlenmäßigen Informationen um Wissen über spezifische Lebenszusammenhänge ergänzt. Auf diesem Weg werden die politischen Beschlüsse4 einer mittleren Partizipation innerhalb der Sozialplanung konsequent umgesetzt. Das zentrale Element sind dabei die politischen Gremien, die Beschlüsse fassen und über die Handlungsempfehlungen entscheiden. Die Verwaltung, die Gruppen der Sozialplanung, Veranstaltungen und Berichte liefern hierzu unterstützende Informationen, die dazu beitragen, den Entscheidungsfindungsprozess qualitativ zu verbessern.

Für alle Themen und Aufgaben im Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit bereiten insgesamt drei Ausschüsse die grundsätzlichen sozialpolitischen Entscheidungen des Kreistages vor. Eine besondere Rechtsstellung hat dabei der Jugendhilfeausschuss als Teil der zweigliedrigen Behörde Jugendamt inne. Die Fachausschüsse geben als Ergebnis ihrer Beratung ein fachpolitisches Votum als Empfehlung an den Kreistag ab, bevor dieser, der als Budgetgeber fungiert, eine abschließende Entscheidung fällt. Auch Handlungsempfehlungen aus dem Sozialplanungsprozess werden für die fachlich-inhaltliche Beratung im zuständigen Fachausschuss von der Verwaltung aufbereitet. Für die Beratung im Fachausschuss wird im Rahmen der Sozialplanung zusätzlich eine Einschätzung der Steuerungsgruppe Sozialplanung für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt. Diese beruht nicht primär auf unter Umständen einseitigen fachpolitischen Erwägungen, sondern beinhaltet bereits eine „Draufsicht“, Bewertung und Priorisierung durch unterschiedlichste Experten und Interessengruppen aus dem gesamten sozialpolitischen Spektrum. Insofern verbreitert sich mit diesem zusätzlichen Schritt die Informationsbasis für die politische Entscheidungsfindung.

Die Verwaltung unterstützt die Gruppen und Arbeitsformen der Sozialplanung durch Moderation und Begleitung des gesamten Planungsprozesses, z. B. durch das Bereitstellen von Instrumenten, Analysen oder Methoden. Sie nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahr, setzt die politischen Beschlüsse um und kann Aufträge von den politischen Gremien erhalten. Alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden im Fachbereich durch die Fachdienste Gesundheit, Jugend/Soziale Dienste, Jugend und Bildung und Soziales, die Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung sowie den Fachdienst Finanzen und Controlling wahrgenommen.

Fachplanung durch die Facheinheit

Die Sozialplanung begleitet die Fachplanungen und sichert eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Grundlage, ein gemeinsames Werteverständnis sowie geeignete Methoden. Kooperation, Vernetzung, Beteiligung relevanter Akteure und Wirkungsorientierung werden dabei berücksichtigt, um eine lebensweltnahe Angebotsstruktur und nachhaltige Sozialpolitik zu fördern.
Aufgaben der Fachplanung:

  • Sammlung und Darstellung von Daten
  • Organisation und Durchführung von Gesprächen oder Veranstaltungen 
  • Präsentsation von Ergebnissen 
  • Umsetzung und Evalutation von beschlossenen Maßnahmen 

Stabstelle Sozialplanung und Steuerung 

Die Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung (SoziuS) ist zentrale Ansprechstelle für alle Fragen der Sozialplanung. Sie sichert eine einheitliche methodische Grundlage, berät zu geeigneten Methoden und übernimmt eine führende Rolle bei der Organisation und Moderation sozialplanerischer Prozesse. SoziuS unterstützt den Austausch innerhalb des Sozialplanungssystems, verantwortet das Sozialmonitoring sowie die Sozialberichterstattung und stellt die Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Daten und Handlungsempfehlungen sicher.

Zusammenarbeit von Sozialplanung, Fachcontrolling und Zentralcontrolling

Für ein bedarfsgerechtes, leistungsfähiges und wirtschaftliches Angebot sozialer Dienstleistungen arbeiten alle Beteiligten im Kreis Pinneberg koordiniert zusammen. Sozialplanung als fachlich-politisches Beratungsinstrument und Controlling als betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument ergänzen sich und liefern gemeinsame Entscheidungsgrundlagen. Beide sind in den Managementkreislauf eingebunden und unterstützen Zielbildung, Leistungserbringung und Auswertung. Während das zentrale Controlling Finanzdaten und haushaltsrechtliche Anforderungen fokussiert, übernimmt das Fachcontrolling die Umsetzung fachlicher Ziele und die Gestaltung von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen.

Sozialpolitische Gruppen und weitere Arbeitsformen setzen den Beschluss des Kreistages nach einer Sozialplanung mit mittlerer Beteiligung um. Neben den statistischen Daten sind diese eine gleichwertige Informationsquelle, deren spezifisches Wissen über die sozialen Wirklichkeiten und Lebenszusammenhänge im Kreis Pinneberg wertvolle Erkenntnisse liefert. Bei der Entwicklung von Fokusgruppen und ergänzenden Arbeitsstrukturen werden die bereits bestehenden Formen, z.B. Arbeitskreise, Aktionspläne oder Netzwerke, genutzt, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Weiterhin werden damit auch die spezifischen Wünsche und Bedürfnissen bestimmter Zielgruppen bei der Entwicklung von ergänzenden Arbeitsstrukturen berücksichtigt, wenn z.B. kontinuierliche Arbeitsformen in Form von regelmäßigen Treffen als wenig geeignet erscheinen. Neben der Treffen in fachspezifischen Zirkeln ist auch ein genereller Informations- und Vernetzungsaustausch aller sozialpolitischen Beteiligten sicherzustellen, dies erfolgt über die Sozialplanungskonferenz.

Netzwerkstruktur

Im Kreis Pinneberg bestehen über fünfzig Arbeitsgruppen und Netzwerke zu sozialpolitischen Themen, die ein zentrales Fachwissens- und Informationsnetzwerk bilden. Der Austausch erfolgt überwiegend selbstorganisiert. Das Team SoziuS führt hierzu eine öffentlich zugängliche, regelmäßig aktualisierte Übersicht mit Zweck und Ansprechpersonen der Gruppen.

Fokusgruppen

Fokusgruppen sind kreisweite sozialpolitische Arbeitsgruppen zu Themen von grundsätzlicher und langfristiger Bedeutung, die auf Vorschlag der Steuerungsgruppe gebildet werden. Sie bearbeiten eigenverantwortlich priorisierte Handlungsfelder, erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen, entwickeln Zielvorschläge und Handlungsempfehlungen und sichern den Austausch mit anderen sozialpolitischen Gruppen. Als zentrales Partizipationselement im Kreis Pinneberg arbeiten sie auf Grundlage von Leitlinien der Steuerungsgruppe, können ergänzend eigene Geschäftsordnungen beschließen und leisten vorbereitende, beratende und informierende Beiträge zur politischen Entscheidungsfindung. Ihre Ergebnisse werden zentral dokumentiert und die fachpolitischen Gremien mindestens halbjährlich informiert.

ergänzende Arbeitsstrukturen 

Für bestimmte Handlungsfelder können anstelle von Fokusgruppen ergänzende Arbeitsstrukturen wie Workshops, Aktionspläne oder Gipfeltreffen eingesetzt werden. Diese kommen zum Einsatz, wenn bereits temporäre Strukturen bestehen oder kontinuierliche Fokusgruppen für ein Thema ungeeignet sind, etwa bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ergänzende Arbeitsstrukturen berücksichtigen die Beteiligung Betroffener, vermeiden Doppelstrukturen und unterliegen denselben Mindeststandards. Nach ihrer Auflösung ist zu prüfen, ob Fokusgruppen oder andere Arbeitsformen eingerichtet werden sollen.

Sozialplanungskonferenz

Die Sozialplanungskonferenz ist ein kreisweiter Rahmen für Vernetzung, Austausch und fachübergreifende Abstimmung sozialpolitischer Akteure im Kreis Pinneberg. Sie sammelt Rückmeldungen, gibt Impulse zur Weiterentwicklung sozialpolitischer Handlungsfelder und unterstützt die strategische Zielentwicklung des Kreises. Die Konferenz findet etwa alle fünf Jahre nach Veröffentlichung des Sozialberichts mit 50 bis 100 Teilnehmenden statt. Das Team Sozialplanung und Steuerung organisiert die Veranstaltung, dokumentiert die Ergebnisse und speist zentrale Impulse in Fokus- und Steuerungsgruppe ein.

Steuerungsgruppe Sozialplanung

Die Steuerungsgruppe Sozialplanung ist eine formal eingesetzte, kreisweite Gruppe zur Bewertung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen im Rahmen der integrierten Sozialplanung. Sie berücksichtigt dabei strategische Ziele, Haushaltsvorgaben und Erkenntnisse des Sozialmonitorings und fördert fach- und ressortübergreifendes Handeln. Die Gruppe tagt regelmäßig, bewertet Ergebnisse aus Fokusgruppen und ergänzenden Arbeitsstrukturen und dokumentiert diese im jährlichen Planungsdossier. Ihre Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene und repräsentative Beteiligung zentraler Akteure; die Organisation und Administration erfolgt durch das Team Sozialplanung und Steuerung.

Sozialberichterstattung ist das zentrale Instrument, um Informationen und Ergebnisse der Sozialplanung der allgemeinen Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern zugänglich zu machen sowie zielorientiert und vorausschauend planen und handeln zu können. Dies erfolgt in Form von Berichten. Die verschiedenen Berichte unterscheiden sich nach Veröffentlichungsrhythmus, primärer Zielgruppe und Umfang. Alle Berichte beinhalten ein festgelegtes Set von Daten, welches kontinuierlich fortgeschrieben wird um Vergleichbarkeit sicherzustellen und Entwicklungen besser erkennen zu können. Einige Berichte beinhalten zudem die Erkenntnisse aus den Fachplanungen und partizipativen Prozessen sowie einen Überblick zu den Handlungsempfehlungen. Neben der Bereitstellung von Informationen weisen die Berichte im Sinne eines „Frühwarnsystems“ auch auf mögliche Entwicklungen und zukünftige Problemfelder hin. Als Datengrundlage der verschiedenen Berichte dient das Sozialmonitoring.

Planungsdossier "Sozialplanung Fokus"

Sozialberichte 

Fachberichte

Um eine effektive Steuerung zu ermöglichen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, bedarf es neben Informationen aus partizipativen Prozessen auch adäquater Informationen aus statistischen Daten. Das hierzu entsprechende sozialfachliche Instrument nennt sich Sozialmonitoring. Es dient der Verbesserung von Entscheidungsgrundlagen, indem es in regelmäßigen Abständen Daten beobachtet, bereitstellt und bewertet und somit die Transparenz über soziale Zustände und Entwicklungsprozesse in Sozialräumen erzeugt, herstellt und fördert. Damit entfaltet es Wirkungen weit über den Sozialbereich hinaus.
Daten stellen dabei nur das Grundmaterial in Form von Zahlen und Werten dar, wie zum Beispiel die Anzahl der Unter-18-Jährigen im Kreis Pinneberg. Daten sind aber erst dann aussagekräftig, wenn sie als Kenngröße zur Beschreibung eines bestimmten Sachverhalts dienen können. In diesem Zusammenhang spricht man von Indikatoren. Zum Beispiel beschreibt der prozentuale Anteil der Unter-18-Jährigen an der Gesamtbevölkerung als Kennzahl langfristig u.a. das Potential an Arbeitskräften, den Bedarf an Ausbildung und Trends zu Bevölkerungsentwicklung.
Das Ziel des Sozialmonitorings besteht darin Informationen aus den Indikatoren ableiten zu können. Hierzu müssen die Indikatoren in den Kontext gestellt werden, also Beziehungen zur Vergangenheit oder zu anderen Einheiten, z.B. anderen Kreisen oder zum Land, hergestellt werden. Es sollen damit Trends, zukünftige Entwicklung und Problemlagen abgebildet werden, die ein umfassendes Bild über die sozialen Verhältnisse im Kreis Pinneberg ermöglichen. Erst durch systematische Strukturierung, der Vermittlung von Kontexten und der Interpretation werden aus Daten und Indikatoren relevante Informationen und Wissen, die bei der politischen Entscheidungsfindung wertschöpfend und hilfreich sind. Die Ergebnisse des Sozialmonitorings finden sich auch in den vorherigen Kapiteln der beschriebenen Berichte wieder.

Qualitätsanforderung an Daten

Um aus Daten geeignete Informationen ableiten zu können, müssen diese bestimmte Ansprüche/Anforderungen erfüllen. Folgende Qualitätskriterien sollen für Daten berücksichtigt werden:

  • Fortschreibungsfähigkeit - Wiederholte Erfassbarkeit der Daten
  • Zugänglichkeit - niedriger Auwand, idealerweise automatisierte Datengewinnung 
  • Aussagefähigkeit - Ableitbarkeit sinnvoller Kennzahlen zu relevanten Sachverhalten (z.B. Ausbildungsbedarfe, Armut im Alter, Unterstützungsbedarfe)
  • Kleinräumigkeit - Ortsbezogene Daten zur Erkennung sozialer Ballungen 
  • Qualitative Hochwertigkeit - Einheitliche, standardisierte Datenerfassung
  • Vollständigkeit - Lückenlose Datenerhebung über ienen definierten Zeitraum

Indikatoren und Kennzahlen

Die Begriffe Indikatoren und Kennzahlen werden häufig synonym verwendet, lassen sich aber nach einem Vorschlag der KGSt unterscheiden: Indikatoren beziehen sich auf gesamtgesellschaftliche Ziele (strategische Ebene), Kennzahlen auf die Wirkung konkreter Maßnahmen (operative Ebene). Indikatoren messen sozialpolitische Entwicklungen und strategische Ziele, auch wenn diese nicht direkt quantifizierbar sind, und ermöglichen die Bewertung von Zielerreichungen. Für jedes Handlungsfeld werden dazu etwa fünf Indikatoren ausgewählt, die dessen Entwicklungen empirisch abbilden. Kennzahlen hingegen beschreiben in verdichteter Form die Wirkung einzelner Projekte, fördern Analysen und Entscheidungsfindungen und müssen jeweils neu mit Fachexperten entwickelt werden. Unabhängig von Indikatoren oder Kennzahlen sind verbindliche Eckpunkte festzulegen und zu dokumentieren:

  • Die Einheit (z.B. als Prozentzahl oder als absolute Zahl?)
  • Der Stichtag der Erhebung (Stichtag oder Zeitraum) 
  • Die Art der Berechnung
  • Die Aussagefähigkeit (z.B. Grundsicherung im Alter –> Armut im Alter, Anzahl Personen U15 mit SGB II -> Armutsrisiko)
  • Das Ziel
  • Die Datenquelle (z.B. eigene Erhebung, Statistisches Landesamt, Ämter, Kommunen)

Aufbau und Ebenen des Sozialmonitoring 

Langfristig ist eine kleinräumige Datenzuordnung in den sozialpolitischen Handlungsfeldern geplant. Zunächst werden die Daten auf Kreisebene bereitgestellt. Anschließend werden auf Basis örtlicher Gegebenheiten und statistischer Anforderungen Planungsräume (Sozialräume) gebildet, die eine genauere Betrachtung der Lebensverhältnisse ermöglichen. Eine Mindestgröße von etwa 10.000 Einwohnern dient der statistischen Absicherung. In einem zweiten Schritt werden die Daten nach diesen Planungsräumen ausgewertet, um regionale Unterschiede besser zu erkennen und gezielter steuern zu können.

IT-Umsetzung

Zentrale Indikatoren der sozialen Entwicklung werden in einer IT-basierten Datenbank gesammelt, gepflegt und vom Team SoziuS ausgewertet. Kommunale Daten können über eine einfache Schnittstelle eingegeben werden, um kurzfristige Verfügbarkeit bei Anfragen zu gewährleisten. Die Veröffentlichung erfolgt tabellarisch oder grafisch, etwa über farblich gekennzeichnete Karten. Mittelfristig sollen auch dynamische Karten möglich werden, die zeitliche Entwicklungen in den Planungsräumen darstellen.

Sozialplanungssysteme

Das Verständnis von Sozialplanung beim Kreis Pinneberg orientiert sich am Management-Kreislauf des kommunalen Steuerungsmodells. Auf der Basis von Bestandsanalyse und Bedarfsermittlung werden Ziele definiert sowie Steuerungsvorschläge und Maßnahmen partizipativ miteinander entwickelt. Mit den bereitgestellten Ressourcen werden dann gezielt Leistungen erbracht. Ob diese nachhaltig die gewünschten  Wirkungen entfalten und wirtschaftlich sind, wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf findet eine Nach- oder Umsteuerung statt. Durch diese flexible Anpassung der Angebotslandschaft wird gewährleistet, dass die begrenzten finanziellen Ressourcen optimal zugewiesen werden.
Das Zusammenwirken der verschiedenen Elemente und der zeitliche Ablauf der Erarbeitung von Ergebnissen, sowie die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren in ihrer Gesamtheit stellt das Sozialplanungssystem für den Kreis Pinneberg dar. Auf diese Art und Weise werden soziale Dienstleistungen in ihrer Ausrichtung und Qualität transparent und messbar, gleichzeitig werden Qualitätsverbesserungsprozesse in der Verwaltung und bei freien Trägern angestoßen.

Kommunikation innerhalb des Systems

  • Selbststeuerung der Kommunikation im Sozialplanungssystem
     
  • Vernetzung der Gruppen durch gemeinsame Teilnehmende (Arbeitsgruppen, Arbeitskreise, Netzwerke)

  • Verbindung von Fokusgruppen zu anderen Gruppen durch gemeinsame Beteiligte

  • Bündelung und Bewertung von Handlungsempfehlungen in der Steuerungsgruppe

  • Einfluss in das Planungsdossiers "Sozialplanung Fokus Jahreszahl"

  • Bereitstellung des Planungsdossiers für politische Gremien und Öffentlichkeit

  • Rückfluss der Kommunikation durch öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisse

  • Multiplikatorfunktion der Steuerungsgruppen-Mitglieder zur Weitergabe von Diskussionen in Arbeits- und Fokusgruppen

  • Informations- und Kommunikationsunterstützung durch das Team SoziusS In

  • Austauschmöglichkeiten durch die Sozialplanungskonferenz

Evaluation des Sozialplanungssystems

Die in diesem Handbuch beschriebenen Elemente und Arbeitsstrukturen für die Sozialplanung werden frühestens nach drei spätestens nach fünf Jahren im Hinblick auf die Zielerreichung evaluiert.
Es wird überprüft und bewertet, ob sich die Planungsprozesse aber auch die Angebote sozialer Dienstleistungen qualitativ verbessert haben und eine wirkungsorientierte Steuerung mit einer entsprechender Zuteilung von Ressourcen schrittweise aufgebaut werden konnte. Dabei gilt es auch zu beleuchten, ob mit Hilfe der Struktur und der Arbeitsabläufe der politische Auftrag des Kreistages nach mittlerer Beteiligung erfolgreich umgesetzt werden konnte. Das Evaluationsverfahren und die Bewertungskriterien werden von der Steuerungsgruppe entwickelt. Dies umfasst auch die Festlegung der einzusetzenden Instrumente wie z.B. Befragungen, Interviews oder Veranstaltungen sowie die Abstimmung darüber, ob die Evaluation in eigener Verantwortung oder mit externer Unterstützung, z.B. durch das Sozialministerium, die KGSt oder andere Institutionen durchgeführt werden soll.

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